Bevorzugung von Einwohnern bei der Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad;
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 2016

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Preisgestaltung durch ein kommunales Freizeitbad richtete. Das Freizeitbad, dessen Träger ein Zweckverband ist, verlangt von den Einwohnern der Betreibergemeinden einen verringerten Eintrittspreis. Darin sieht das Gericht unter den Umständen des konkreten Falles eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sonstiger Besucher des Bades. Zugleich stellt das Gericht aber klar, dass es Kommunen bei der Preisgestaltung für Leistungen der Daseinsvorsorge nicht grundsätzlich verwehrt ist, ihre Einwohner bevorzugt zu behandeln.

LKT-Runschreiben Nr. 408/2016 [PDF-Dokument: 49 kB]  

25.08.2016